Hier das Schreiben der Mitgliederverwaltung im Wortlaut


Würzburg, den 12. September 2011
Sehr geehrter Herr Manneschmidt,

nachdem unser Einschreiben mit Rückschein vom 29.08.2011 nicht abgeholt wurde, teile ich Ihnen hiermit im Auftrag des Bundesvorstandes mit, dass dieser am 25.08.2011 beschlossen hat, lt. § 3.4 (4) Ihre Aufnahme als Mitglied der ÖDP rückgängig zu machen. Somit werden Ihnen ab sofort, spätestens mit Zugang dieses Schreibens sämtliche Mitgliedsrechte entzogen. Bereits bezahlte Beiträge haben wir bereits erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
(Mitarbeiterin)
ÖDP-Bundesgeschäftsstelle


Hier der besagte Satzungsparagraph:


§ 3.4
(4) Die Mitgliedschaft tritt am Tag des Eingangs der Einzugsermächtigung bzw. der ersten Beitragszahlung in Kraft. Innerhalb eines Jahres kann die Entscheidung über die Aufnahme vom Bundesvorstand rückgängig gemacht werden.
(5) Ablehnungen brauchen nicht begründet zu werden.





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